Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 274/25
26.01.2026
Schlagwörter: Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis,
mangelnde Bewährung,
Zweifel an der charakterlichen Eignung,
Anordnung polizeiärztlicher Untersuchung,
Entnahme Haarprobe,
Rasur,
Ermessen
Rechtsvorschriften: BeamtStG § 23
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