Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 2 B 274/25
26.01.2026
Schlagwörter:
Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis,
mangelnde Bewährung,
Zweifel an der charakterlichen Eignung,
Anordnung polizeiärztlicher Untersuchung,
Entnahme Haarprobe,
Rasur,
Ermessen