Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 B 313/25
22.04.2026
Schlagwörter:
Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss;
zur Streitwertfestsetzung durch das Beschwerdegericht nach Antragsrücknahme in Beschwerdeinstanz ;
Angelegenheit der Jugendhilfe (hier verneint für Mietstreitigkeit über Küchenräume)