Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 313/25
22.04.2026
Schlagwörter: Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss;
zur Streitwertfestsetzung durch das Beschwerdegericht nach Antragsrücknahme in Beschwerdeinstanz ;
Angelegenheit der Jugendhilfe (hier verneint für Mietstreitigkeit über Küchenräume)
Rechtsvorschriften: GKG § 63 Abs. 2 Satz 1;
GKG § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2;
GKG § 52 Abs. 2;
VwGO § 188
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)