Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 322/25
15.06.2026
Schlagwörter: Zuständigkeit;
Verlegung des Wohnsitzes während des Widerspruchsverfahrens über Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis;
Ausweisungsinteresse;
Geringfügigkeit
Rechtsvorschriften: VwVfG § 3 Abs. 3 ;
VwGO § 80 Abs. 5;
VwGO § 146 Abs. 4;
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2,
AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 10 Alt. 1
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