Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
6 B 199/25
30.06.2026
Leitsatz

1. Der Sofortvollzug der Ankündigung der Löschung in der Handwerksrolle kann mit einem Eilantrag angegriffen werden.

2. Die Auswirkungen der Löschung auf die berufliche Tätigkeit sind bereits im Rahmen der Vollziehbarkeit der Löschungsankündigung in den Blick zu nehmen und nicht erst bei der Löschungsentscheidung oder auf sie folgenden Untersagungsverfügung.
Schlagwörter: Barbershop,
Meisterzwang,
Betriebsleiter,
Meisterpräsenz,
Handwerksrolle,
Löschung,
Löschungsankündigung,
vorläufiger Rechtsschutz,
Berufsfreiheit
Rechtsvorschriften: VwGO § 146 Abs. 4,
HwO § 13 Abs. 3,
HwO § 7 Abs. 1 Satz 1
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