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Hinweise für Geschädigte
In einem Ermittlungs- und Strafverfahren vertritt die Staatsanwaltschaft grundsätzlich den Rechtsanspruch bzw. die Interessen des Staates (Bestrafung der Täter), nicht jedoch private Interessen des Opfers.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie daher Hinweise zu den Rechten von Opfern und Geschädigten von Straftaten, wie Sie diese Rechte geltend machen und welche Hilfen Sie dabei in Anspruch nehmen können.
Am 1. Januar 2016 ist das 3. Opferrechtsreformgesetz in Kraft getreten. Die Änderungen werden eingearbeitet.