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Wo ist der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids seit dem 1. Mai 2007 zu stellen?

Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids müssen Sie beim Amtsgericht Aschersleben - Zweigstelle Staßfurt schriftlich oder elektronisch einreichen. Für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde dort das Zentrale Mahngericht für alle drei Länder eingerichtet, bei dem die Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids mit dem automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren besonders schnell und effektiv bearbeitet werden. Für Antragsteller mit allgemeinem Gerichtsstand (d. h. in der Regel mit Wohnsitz oder Sitz) in Sachsen ist das Amtsgericht Aschersleben ausschließlich örtlich zuständig. Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids sind - außer in arbeitsgerichtlichen Verfahren - zwingend dorthin zu richten.