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Ausbildung/Vorbereitungsdienst


Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 der Fachrichtung Justiz (Justizfachwirt) dauert zwei Jahre und beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres. Zu Beginn der Ausbildung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und Ernennung zum/zur Justizsekretäranwärter/in.

Der Vorbereitungsdienst umfasst theoretische Ausbildungsabschnitte von insgesamt mindestens acht Monaten am Ausbildungszentrum Bobritzsch, Fachbereich Justiz sowie Praxisphasen von mindestens 14 Monaten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Nach einem einwöchigen Einführungspraktikum, das einen Einblick in die Tätigkeit des Justizfachwirtes gibt, wechseln sich drei fachtheoretische Lehrgänge mit drei praktischen Ausbildungsabschnitten ab.

Die Ausbildung vermittelt unter anderem Kenntnisse im Staats-, Verfassungs- und Beamtenrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Zivil- und Zivilprozessrecht, Familien-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht, Grundbuch-, Nachlass-, Handels-, Register-, Zwangsvollstreckungs- und Kostenrecht sowie Grundzüge der Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit.

Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitte sowie einer intensiven Prüfungsvorbereitung unterziehen sich die Anwärter der Justizfachwirtprüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit erfolgreichem Abschluss der Prüfung.

Nach Bestehen der Justizfachwirtprüfung können Sie im Rahmen verfügbarer Stellen in den sächsischen Justizdienst übernommen werden.


Ausbildungsvorschriften (SächsAPOJFW)
[Download,*.pdf, 0,08 MB]