Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 3 D 82/13
04.11.2013
Leitsatz
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Zur Berücksichtigung von Nachweisen für eine Gebührenbefreiung gemäß § 6 Abs 1 RGebStV, die erstmals im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgelegt worden sind.