Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 D 82/13
04.11.2013
Leitsatz
Schlagwörter: Zur Berücksichtigung von Nachweisen für eine Gebührenbefreiung gemäß § 6 Abs 1 RGebStV, die erstmals im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgelegt worden sind.
Rechtsvorschriften: RGebStV § 6 Abs 2
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