Schlagwörter:
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Vollstreckung von Rundfunkgebühren und -beiträgen; Befugnisse des Gerichtsvollziehers; Durchführung einer gütlichen Eingung im Zusammenhang mit einem Vollstreckungsauftrag zur Abnahme einer Vermögenserklärung |
Rechtsvorschriften:
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VwGO § 123
SächsVwVG § 17 Abs. 1 und Abs. 3, § 14 Abs. 2
ZPO § 802a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 802b und § 802c |
Verweise / Links:
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