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    Neue Öffnungszeit der Anwaltlichen Beratungsstelle

    Ab 20. Mai 2025 findet die Beratung in der Anwaltlichen Beratungsstelle

    dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr statt.

     

    Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen rund um das Arbeitsgericht Chemnitz.

    Sie können hier insbesondere Hinweise zur Zuständigkeit, Geschäftsverteilung, zu Öffnungszeiten oder allgemeinen Fragen erhalten.

    Wir bitten Sie, die angegebenen Sprechzeiten und Zugangshinweise zu beachten.

    Sofern Sie die Rechtsantragstelle in Anspruch nehmen wollen, wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten.

    Ab 20. Mai 2025 findet die Beratung in der Anwaltlichen Beratungsstelle

    dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr statt.

    Hinweis zur elektronischen Kommunikation:

    In Rechtssachen ist die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail keine zulässige Form der elektronischen Kommunikation mit dem Gericht.
     
    Ein bei Gericht einzureichendes elektronisches Dokument muss entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen werden oder signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Insbesondere ist die elektronische Übermittlung verfahrensbezogener Schriftsätze nur über die elektronische Poststelle des Gerichts (EGVP) möglich. Anlagen, die lediglich per einfacher E-Mail an das Gericht gesandt werden, werden nicht zur Akte genommen und müssen ebenfalls auf dem zulässigen Übermittlungsweg eingereicht werden.
     
    Bitte informieren Sie sich auf sachsen.de über die möglichen Formen des elektronischen Rechtsverkehrs.

    In sächsischen Gerichtsgebäuden werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Dadurch kann es zu kurzen Wartezeiten in den jeweiligen Eingangsbereichen kommen. Verfahrensbeteiligte werden gebeten, dies zu berücksichtigen und rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn im Gerichtsgebäude einzutreffen. 

    Das Mitführen von Waffen i. S. d. Waffengesetzes (WaffG) oder nach dem WaffG verbotenen Gegenständen sowie sonstigen gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.

    Zugang:

    Die Terminsladung ist im Rahmen der Zugangskontrolle vorzulegen. Dies gilt nicht für Rechtsanwälte*innen oder Verbandsvertreter*innen. Der Zutritt zum Zweck des Besuches von öffentlichen Verhandlungen ist grundsätzlich gestattet.

    Transparenzhinweis

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.

    Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Arbeitsgericht Chemnitz ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt keiner Transparenzpflicht.

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    Justitia (© SMJuSDEG)

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