Gerichtstafel
Bitte beachten Sie die Allgemeinen Hinweise. Rechtsauskünfte oder weitergehende Auskünfte zu einzelnen Verfahren können nicht per E-Mail erteilt werden.
Justizportal des Bundes und der Länder - Informationen zu gerichtlichen Verfahren
- Zwangsversteigerungen ZVG-Portal
- Insolvenzbekanntmachungen Insolvenzportal
- Elektronisches Handelsregister Registerportal
- Rechtsdienstleistungen Rechtsdienstleistungsregister
Justizportal des Bundes und der Länder - Onlinedienste
Das gemeinsame Justizportal des Bundes und der Länder bietet darüber hinaus einen vielfältigen Service an. So besteht unter anderem die Möglichkeit bundesweit das für ein bestimmtes Verfahren zuständige Gericht über das Orts- und Gerichtsverzeichnis zu ermitteln oder einen Online-Mahnantrag zu stellen.
- Justizportal Onlinedienste
Versteigerungen durch Gerichtsvollzieher und Staatsanwaltschaften
Versteigerungen durch Gerichtsvollzieher
- Alle zu versteigernden Gegenstände werden regelmäßig ca. 30 min vor dem Versteigerungsbeginn zur Besichtigung bereitgestellt.
- Schusswaffen, Munition oder diesen gleichstehende Gegenstände können nur von einem Berechtigten ersteigert werden.
- Gläubiger und Schuldner können bei der Versteigerung mitbieten. Der Schuldner hat den gebotenen Betrag sofort in bar zu hinterlegen.
- Auf Verlangen des Gerichtsvollziehers hat sich ein Bieter auszuweisen.
- Eine Gewährleistung bei Mängeln der versteigerten Objekte ist ausgeschlossen.
- Jeder Bieter bleibt solange an sein Gebot gebunden, bis er entweder überboten wird, oder der Versteigerungstermin ohne Zuschlag endet.
- Das letzte Gebot wird 3 Mal aufgerufen. Danach ist grundsätzlich dem Meistbietenden der Zuschlag zu erteilen.
- Der Zuschlag ist zu versagen, wenn das Meistgebot nicht die Hälfte des gewöhnlichen Verkehrswertes erreicht (Mindestgebot).
- Der Gerichtsvollzieher kann die Versteigerung unterbrechen und bei unzulässigen Einwirkungen von Händlerringen diese Person(en) entfernen, nötigenfalls mit polizeilicher Hilfe.
- Die zugeschlagene Sache ist dem Ersteher gegen sofortige Barzahlung zu übergeben.
- Der Ersteher hat die erworbenen Gegenstände nach Bezahlung sofort mitzunehmen bzw. abzutransportieren
- Gerichtsvollziehertermine Vor-Ort-Versteigerungen in Sachsen
Versteigerungen im Internet
Hinweise
- Die Onlineversteigerungen finden im Portal »Justiz-Auktion« statt.
- Dort finden Sie die Allgemeinen Verkaufsbedingungen
- und die Besonderen Verkaufsbedingungen.
- Onlineversteigerungen Justiz-Auktion