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Sozialer Dienst

Der Soziale Dienst der Justiz nimmt die Aufgaben der staatlichen ambulanten Strafrechtspflege für Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene im Landgerichtsbezirk  wahr. Neben der Dienststelle in Görlitz gibt es Außenstellen in Bautzen, Löbau, Zittau und Weißwasser sowie in Kamenz und Hoyerswerda, um eine flächendeckende Erreichbarkeit zu gewährleisten.

1. Bewährungshilfe/Führungsaufsicht

Das Gericht unterstellt die/den Verurteilte/n im Falle der Aussetzung einer (Rest-)Freiheits- bzw. Jugendstrafe zur Bewährung oder bei Anordnung einer Führungsaufsicht einem Bewährungshelfer/einer Bewährungshelferin. Die Bewährungshilfe kontrolliert die Erfüllung von Auflagen bzw. Weisungen und berichtet dem zuständigen Gericht über Bewährungsverlauf und Lebensführung der/des Verurteilten. Weiterhin bietet sie Beratung, Unterstützung und praktische Hilfen in Problemsituationen (z.B. bei persönlichen Krisen, im Umgang mit Behörden, der Regulierung von Schulden etc.) an.

2. Gerichtshilfe

Die Gerichtshilfe erstellt nach Gesprächen mit Beschuldigten, Angeklagten und/oder Geschädigten Berichte über die Persönlichkeit, das soziale Umfeld und über die Umstände, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sein können. Sie bietet damit eine Entscheidungshilfe für Staatsanwaltschaft und Gericht bei anhängigen Strafverfahren. Sie klärt bei Bewährungssachen ohne Bewährungshelfer, Strafvollstreckungs- und Gnadensachen die aktuelle Situation der Verurteilten ab und prüft  aus sozialarbeiterischer Sicht z. B. die Voraussetzungen für eine  positive oder negative Entscheidung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht bzw. erläutert deren zu erwartende Folgen. Sie vermittelt gemeinnützige Arbeit bei vorläufigen Verfahrenseinstellungen und bei Bewährungsauflagen, wenn kein Bewährungshelfer bestellt wurde.

3. Täter-Opfer-Ausgleich

Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs soll der durch eine Straftat entstandene Konflikt zwischen Täter und Opfer aufgearbeitet werden. Ziel ist es , in der persönlichen Begegnung der Parteien im Beisein des/der Konfliktberaters/in die Interessen und Belange der Opfer zu stärken, die Täter mit den Konsequenzen ihrer Tat zu konfrontieren, Möglichkeiten der Schadenswiedergutmachung zu finden und den persönlichen bzw. sozialen Friedern wiederherzustellen.

4. Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe

Das Ziel der Vermittlung gemeinnütziger Arbeit anstelle uneinbringlicher Geldstrafe ist die Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Zielgruppe sind Verurteilte, die nach Erwachsenenstrafrecht per rechtskräftigen Strafbefehl oder Urteil zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und zur Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt und bewilligt bekommen haben.

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