Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
4 A 512/09
20.09.2011
Leitsatz:
1. Der Freistaat Sachsen ist in Klageverfahren wegen Rückzahlung Wassernutzungsentgelt nach dem Wassergesetz der DDR, das an eine Wasserwirtschaftsdirektion im Gebiet des Freistaats geleistet wurde, passivlegitimiert.

2. Bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde kommt eine Verzinsung wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht.
Rechtsvorschriften: EV Art 13;
BGB § 812 ff
LEinfG § 22
Wassergesetz/DDR § 4
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