Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil F 7 C 10/12
22.03.2013
Leitsatz:
Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz enthält wegen seinem gegenüber dem Flurbereinigungsgesetz begrenzten Zweck keine Norm zu einer umfassenden Gestaltung des Verfahrensgebietes.