Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
1 A 258/12
11.10.2013
Leitsatz:
1. Ein Antrag auf Zulassung eines Hauptbetriebsplans für ein Tagebauvorhaben innerhalb eines FFH-Gebiets und Naturschutzgebiets ist nicht prüffähig und deshalb abzulehnen, wenn der Unternehmer trotz mehrfacher Aufforderung des Bergamts keinerlei Unterlagen vorlegt, die eine naturschutzfachliche Beurteilung ermöglichen.

2. Die vom Europäischen Gerichtshof im Urteil vom 14. Januar 2010 - Rs. C- 226/08 - "Papenburg" (NVwZ 2010, 310) entwickelten Grundsätze, nach denen selbst eine "endgültige" Genehmigung (etwa in Form eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses) einer nachträglichen Anwendung der FFH-Richtlinie nicht entgegensteht, sind auch auf solche Projekte anwendbar, die vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags unter der Geltung des Bergrechts der DDR ins Werk gesetzt wurden.
Schlagwörter: Hauptbetriebsplan, Versagungsgründe, FFH-Gebiet "Dolomitbau Ostrau und Jahnatal", Naturschutzgebiet "Alte Halde - Dolomitgebiet Ostrau", Rohstoffsicherungsklausel, Bergwerkseigentum, Projektbegriff, Gesamtvorhaben, Umweltverträglichkeitsprüfung
Rechtsvorschriften: BBergG § 48 Abs 2 S 1, § 52 Abs 1, § 55;
BNatSchG 2010 § 34, § 67;
VwVfG § 25, § 42a
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