Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 67/14
03.06.2014
Leitsatz
Schlagwörter: Einnahme von Drogen gemäß Anl 4 zu FeV ohne Teilnahme am Straßenverkehr, Verwertbarkeit des Ergebnisses einer Blutentnahme, Streitwertfestsetzung bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Rechtsvorschriften: StPO § 81a;
StVG § 3;
FeV § 46 Abs 1
GKG § 52 Abs 2
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