Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
5 A 770/14
20.06.2014
Leitsatz:
Eine Muttergesellschaft, die den mit ihr verbunden Tochtergesellschaften Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung überlässt, hat nach sächsischem Landesrecht grundsätzlich keinen Anspruch auf zinslose Stundung von Ausbaubeiträgen.
Schlagwörter: Ausbaubeiträge, zinslose Stundung, verbundene Unternehmen,
Konzernunternehmen, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, landwirtschaftliche Nutzung, Nutzung durch den Eigentümer
Rechtsvorschriften: SächsKAG § 3 Abs 3,
AO § 15,
AktG § 291, § 15
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