Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
5 A 770/13
30.06.2014
Eine Muttergesellschaft, die den mit ihr verbundenen Tochtergesellschaften Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung überlässt, hat nach sächsischem Landesrecht grundsätzlich keinen Anspruch auf zinslose Stundung von Ausbaubeiträgen.
Schlagwörter: Ausbaubeiträge, zinslose Stundung, verbundene Unternehmen, Konzernunternehmen, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, landwirtschaftliche Nutzung, Nutzung durch den Eigentümer
Rechtsvorschriften: SächsKAG § 3 Abs 3
AO § 15
AktG § 291
AktG § 15
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)