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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 2 B 18/16
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12.05.2016 |
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Leitsatz:
1. Voraussetzungen für die Entlassung eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst der gehobenen Stellenverwaltung nach erstmaligem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.
2. Zur Wirkung eines Eingliederungsscheins für ehemalige Zeitsoldaten auf das Entlassungs-verfahren.
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Schlagwörter:
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Beamter auf Widerruf
Vorbereitungsdienst
Entlassung
Eingliederungsschein |
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Rechtsvorschriften:
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BeamtStG § 23 Abs. 4
SVG § § 9, 10
StBAG § 4
Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung |
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Verweise / Links:
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