Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
2 B 18/16
12.05.2016
Leitsatz:
1. Voraussetzungen für die Entlassung eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst der gehobenen Stellenverwaltung nach erstmaligem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.

2. Zur Wirkung eines Eingliederungsscheins für ehemalige Zeitsoldaten auf das Entlassungs-verfahren.
Schlagwörter: Beamter auf Widerruf
Vorbereitungsdienst
Entlassung
Eingliederungsschein
Rechtsvorschriften: BeamtStG § 23 Abs. 4
SVG § § 9, 10
StBAG § 4
Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)