Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
5 A 391/14
24.02.2016
Leitsatz
Zur Anwendbarkeit von § 125 Abs. 2 BauGB in Fällen eines von der höheren Verwaltungs-behörde genehmigten Bebauungsplans, der über längere Zeit nicht ausgefertigt und bekannt-gemacht wurde.
Schlagwörter: Erschließungsbeitrag
Festsetzungsverjährung
Fertigstellung der Verkehrsanlage
Abwägungsentscheidung
Rechtsvorschriften: BauGB § 125 Abs. 2
BauGB § 1 Abs. 4 bis 7
AO § 47
AO § § 169 ff.
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