Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 20/17
10.07.2017
Leitsatz
Schlagwörter: Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigung, qualifizierte Ausbildung, konkretes Arbeitsplatzangebot
Rechtsvorschriften: AufenthG § 18 Abs. 2, AufenthG § 18 Abs. 4, BeschV § 2 Abs. 3
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