Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 B 20/17
10.07.2017
Leitsatz
Schlagwörter:
Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigung, qualifizierte Ausbildung, konkretes Arbeitsplatzangebot
Rechtsvorschriften:
AufenthG § 18 Abs. 2, AufenthG § 18 Abs. 4, BeschV § 2 Abs. 3
Verweise / Links:
Volltext (hier klicken)