Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 2 E 33/16
23.01.2018
Leitsatz
Schlagwörter:
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Identität des Gegenstands von Widerspruchsverfahren und nachfolgendem vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 123 VwGO