Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
4 A 580/15
12.06.2018
Leitsatz
1. Die Anforderung einer Auskunft, die vom Auskunftsverpflichteten nur unter Verstoß gegen geltendes Recht erteilt werden kann, ist nicht erforderlich im Sinne der Abgabenordnung.

2. Die Anforderung der Auskunft aller Mieter zu einem Studentenwohnheim zum Zweck der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig.
Schlagwörter: Erledigung
Nebenwohnung
Zweitwohnung
Studentenwerk
Auskunftsrecht
Zweitwohnungssteuersatzung
Rechtsvorschriften: GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 3
GG Art. 105 Abs. 2a
VwVfG § 43 Abs. 2
AO § 93 Abs. 1
AO § 119 Abs. 1
SächsDSG § 9 Abs. 1
SächsDSG § 12 Abs. 1

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