Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 2 A 123/17
19.03.2019
Leitsatz
Schlagwörter:
vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
Anrechnung von Erwerbseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit
geringfügige Beschäftigung
Abzug von Werbungskosten