Leitsatz
Mit Blick auf die als gesetzlicher Schuldbeitritt zu qualifizierende Erwerberhaftung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB ermächtigt § 49a VwVfG Behörden auch zur Festsetzung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsforderungen (hier: Teilerstattung einer Subvention) gegenüber dem Erwerber eines Handelsgeschäfts (Fortführung von BVerwG, Beschl. v. 08.06.2017 - 10 B 11.16 -, NVwZ 2017, 1463). |
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