Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschluss 2 B 311/19
30.01.2020
Leitsatz
Der Dienstherr kann einem Feuerwehrbeamten, der die Qualifikation eines Rettungsassistenten besitzt, nicht per Weisung aufgeben, sich zum Notfallsanitäter ausbilden zu lassen.