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Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil 1 S 20/92
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24.03.1993 |
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Leitsatz:
Bei Fortsetzungsfeststellungsklagen zur Klärung von Vorfragen für künftige Verwaltungsentscheidungen braucht das Verwaltungsgericht zu solchen Vorfragen keine weiteren Ermittlungen vorzunehmen, die sich im Hinblick auf künftige Verwaltungsentscheidungen nicht abschließend klären lassen.
Personen, die in wichtigen Organen und Einrichtungen des DDR-Staatsapparates tätig waren, fehlt nicht allein aus diesem Grund die jagdrechtliche Zuverlässigkeit nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG. Sie müssen allein aus diesem Grund auch nicht Vermutung des Fehlens der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit gegen sich gelten lassen. |
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Rechtsvorschriften:
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VwGO § 86 Abs 1 S 1, § 113 Abs 1 S 4;
BJagdG § 15, § 17 Abs. 1 Nr. 2, § 17 Abs. 3 Nr. 1 |
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Verweise / Links:
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