Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
1 S 556/92
13.07.1993
Leitsatz
Gaststätten als Ersatz- oder Nachfolgeeinrichtungen von früheren Jugendclubs in den neuen Bundesländern sind auch dann nicht ohne weiteres als "Vergnügungsstätte" im Sinne von § 4a Abs. 3 Nr. 2 und § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO einzustufen, wenn in beschränktem Umfang Tanzgelegenheit (Diskobetrieb) angeboten wird.
Rechtsvorschriften: BauNVO § 4a Abs. 3 Nr. 2, § 7 Abs 2 Nr. 2;
SächsBauO § 77
Verweise / Links: Volltext (hier klicken)