Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss
3 A 534/25.A
14.01.2026
Schlagwörter: Wiedereinsetzung (hier: gewährt bei unvorhergesehener schwerer Erkrankung der Prozessbevollmächtigten am Tag des Fristablaufs);
fehlende Kausalität eines etwaigen Organisationsverschuldens;
Ausschöpfung einer gesetzlichen Frist;
Ablehnung Beweisantrag;
rechtliches Gehör
Rechtsvorschriften: VwGO § 60;
AsylG § 78 Abs. 4
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