Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Urteil
12 A 396/22.D
14.11.2025
Schlagwörter: Hauptamtlicher Bürgermeister;
Dienstvergehen;
Eintritt in Ruhestand;
Aberkennung des Ruhegehalts;
„weitere Verfehlungen“
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