Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
2 S 437/94
04.04.1995
Leitsatz:
Die Rücknahme des Einverständnisses des aufnehmenden Dienstherren zur Abordnung eines Beamten ist kein Verwaltungsakt.
Rechtsvorschriften: BBG § 27 Abs. 1;
BRRG § 123 Abs. 2
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