Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil
2 S 265/95
09.10.1997
Leitsatz:
1. Zur Frage der Geltung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Tätigkeit des Mitteldeutschen Rundfunks.

2. Einem Rundfunkgebührenbeauftragten kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn er ohne Zustimmung des Rundfunkteilnehmers den von diesem unterschriebenen Beleg zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes hinsichtlich der für die Rundfunkgebührenerhebung maßgeblichen Angaben ändert.
Rechtsvorschriften: SächsVwVfG § 2 Abs. 3;
VwVfG § 54 ff;
BGB § 626;
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
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