Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr
Bitte informieren Sie sich im Zweifel. Bitte haben Sie im Übrigen Verständnis, dass E-Mails ohne vollständige Absenderangabe nicht bearbeitet werden können.
Der Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente gilt nur dann, soweit die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft der Nachprüfung durch die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegt. Näheres ist im Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen vom 9. Juli 2014 (SächsEGovG) geregelt.