Datenschutz
Datenschutzbeauftragter des Verwaltungsgerichts Chemnitz
Besucheradresse:Verwaltungsgericht Chemnitz
Zwickauer Straße 56
09112 Chemnitz
E-Mail: verwaltung@vgc.justiz.sachsen.de
Den Datenschutzbeauftragten des Verwaltungsgerichts Chemnitz erreichen Sie unter der obigen Anschrift. Er befasst sich ausschließlich mit Angelegenheiten des Datenschutzes und kann Ihnen weder Auskünfte zu einzelnen Gerichtsverfahren erteilen noch Rechtsberatung leisten.
Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Informationsblatt Rechtsprechung Verwaltungsgerichtsbarkeit
Datenschutzrechtliche Informationen
nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Das Gericht erhebt und verarbeitet im Rahmen seiner Rechtsprechungstätigkeit personenbezogene Daten der betroffenen Person(en) zur Durchführung von jedem hier anhängig gemachten Verfahren.
Hierzu wird mitgeteilt:
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verwaltungsgericht Chemnitz
Zwickauer Straße 56
09112 Chemnitz
E-Mail: Verwaltung@vgc.justiz.sachsen.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter des Verwaltungsgerichts Chemnitz
Zwickauer Straße 56
09112 Chemnitz
E-Mail: Verwaltung@vgc.justiz.sachsen.de
3. Allgemeine Informationen zu Datenerhebung und -verarbeitung:
a) Das Gericht erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, soweit es zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der das Gericht unterliegt, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO) und soweit es für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Gericht übertragen wurde, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit der jeweils zugehörigen rechtlichen Bestimmung). Dies betrifft die Durchführung von verwaltungsrechtlichen Streitverfahren einschließlich der Vollstreckungs- und der Prozesskostenhilfeverfahren insbesondere auf Grundlage der Verwaltungsgerichtsordnung. Nach Abschluss der Verfahren werden personenbezogene Daten zudem für Archivzwecke aufbewahrt.
b) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. f) DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensordnungen verarbeitet, soweit dies erforderlich ist.
c) Soweit erforderlich, verarbeitet das Gericht auf der Grundlage von Art. 10 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensordnungen auch Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
d) Innerhalb des Gerichts erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind (z.B. Richter, Rechtspfleger, Geschäftsstellen oder Schreibkräfte). An Dritte werden personenbezogene Daten vom Gericht nur aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Regelung weitergeleitet, aus der sich auch der jeweilige Zweck der Datenübermittlung ergibt. Dies betrifft insbesondere die Übermittlung personenbezogener Daten an Verfahrensbeteiligte, an die mit der Abrechnung gerichtlicher Verfahren befassten Stellen wie die Landesjustizkasse, an die von der Justizverwaltung eingesetzten IT-Dienstleister sowie, soweit erforderlich, an Sachverständige, Dolmetscher/Übersetzer und Zeugen. Zudem können personenbezogene Daten an Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO (z.B. öffentliche-rechtliche oder private IT-Dienstleister) weitergegeben werden; Erforderlichkeit und Umfang der Weitergabe ergeben sich dabei aus dem der Auftragsverarbeitung zugrunde liegenden Vertrag oder anderen Rechtsinstrument. An andere Gerichte und Behörden werden personenbezogener Daten im Rahmen von Rechtsmittel-, Beschwerde- und Amtshilfeverfahren sowie zur Erfüllung gesetzlicher Veröffentlichungs- oder Auskunftspflichten übermittelt.
e) Die Daten werden für die Dauer des jeweiligen Verfahrens gespeichert und nach Abschluss des Verfahrens für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Ablauf der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt. Zu diesen Aufbewahrungsvorschriften zählen insbesondere die Sächsische Justizschriftgutverordnung und das Sächsische Archivgesetz.
f) Im Gericht erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.
4. Rechte der betroffenen Person:
Vorbehaltlich besonderer Vorschriften oder Einschränkungen durch gesetzliche Regelungen auf Grundlage von Art. 23 DSGVO stehen der betroffenen Person die nachfolgend unter a) bis d) beschriebenen Rechte zu:
a) Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft vom Verantwortlichen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat die betroffene Person weitere Auskunftsrechte, die aber durch Rechte anderer beschränkt sein können (Art. 15 Abs. 1 DSGVO).
b) Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
c) Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die unverzügliche Löschung sie betreffender personenbezogener Daten verlangen, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 DSGVO). Das ist insbesondere nach Ablauf der oben unter 3.e) genannten Aufbewahrungsfristen der Fall, wobei die Daten nach Fristablauf durch das Gericht selbständig gelöscht werden; der Geltendmachung des Löschungsrechts bedarf es nicht.
d) Die betroffene Person kann zudem der Datenverarbeitung widersprechen (Art. 21 DSGVO) oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 18 DSGVO).
e) Soweit das Gericht die personenbezogenen Daten nicht im Rahmen seiner rechtsprechenden Tätigkeit verarbeitet, steht der betroffenen Person steht ein Beschwerderecht zum Sächsischen Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde zu:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Devrientstraße 5
01067 Dresden
Informationsblatt Justizverwaltung
Datenschutzrechtliche Informationen
nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Das Gericht erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der betroffenen Person(en) zur Erfüllung seiner Verwaltungsaufgaben.
Hierzu wird mitgeteilt:
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verwaltungsgericht Chemnitz
Zwickauer Straße 56
09112 Chemnitz
E-Mail: Verwaltung@vgc.justiz.sachsen.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter des Verwaltungsgerichts Chemnitz
Zwickauer Straße 56
09112 Chemnitz
E-Mail: Verwaltung@vgc.justiz.sachsen.de
3. Allgemeine Informationen zu Datenerhebung und -verarbeitung:
a) Das Gericht erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten für die Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) DSGVO). Dies betrifft insbesondere die Ausführung von Verträgen in Liefer- und Dienstleistungsverhältnissen und im Tarif-, Beamten- und Richterrecht.
b) Das Gericht erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zudem, soweit es zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der das Gericht unterliegt, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO) und soweit es für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Gericht übertragen wurde, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz [SächsDSDG] oder bereichsspezifischen gesetzlichen Regelungen).
Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung eigener öffentlicher und fiskalischer Aufgaben des Gerichts im Rahmen der Personal- und Sachverwaltung, einschl. der Verhütung von Straftaten, der Sicherstellung des Hausrechts, der Durchführung von Vergabeverfahren, der Gebäudesicherheit und zur Gewährleistung der IT-Sicherheit sowie die Wahrnehmung sonstiger Verwaltungsaufgaben des Gerichts wie z.B. die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen und sonstigen Eingaben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten und von Bewerbern um Stellen beruht insbesondere auf § 11 SächsDSDG und §§ 111-118 Sächsisches Beamtengesetz (in Verbindung mit § 3 Sächsisches Richtergesetz).
c) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) und f) DSGVO in Verbindung mit der jeweils zugehörigen rechtlichen Bestimmung verarbeitet, soweit dies erforderlich ist.
d) Soweit erforderlich, etwa im Fall von Petitionen oder Beschwerden mit entsprechendem Hintergrund, verarbeitet das Gericht nach Art. 10 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit der jeweils zugehörigen rechtlichen Bestimmung auch Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
e) Innerhalb des Gerichts erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind. An Dritte werden personenbezogene Daten vom Gericht nur aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Regelung weitergeleitet, aus der sich auch der jeweilige Zweck der Datenübermittlung ergibt. Dies betrifft insbesondere die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen der Justizverwaltung, der Finanzverwaltung, der gesetzlichen Sozialversicherung, an die Strafverfolgungsbehörden und an den Sächsischen Landtag. Zudem können personenbezogene Daten an Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO (z.B. öffentliche-rechtliche oder private IT-Dienstleister) weitergegeben werden; Erforderlichkeit und Umfang der Weitergabe ergeben sich dabei aus dem der Auftragsverarbeitung zugrunde liegenden Vertrag oder anderen Rechtsinstrument.
f) Die Daten werden für die Dauer des jeweiligen Verfahrens gespeichert und nach Abschluss des Verfahrens für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Ablauf der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt. Zu diesen Aufbewahrungsvorschriften zählen insbesondere die Sächsische Justizschriftgutverordnung, das Sächsische Archivgesetz und die Sächsische Haushaltsordnung einschließlich der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-SäHO).
g) Im Gericht erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.
4. Rechte der betroffenen Person:
a) Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft vom Verantwortlichen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat die betroffene Person weitere Auskunftsrechte, die aber durch Rechte anderer beschränkt sein können (Art. 15 Abs. 1 DSGVO).
b) Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
c) Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die unverzügliche Löschung sie betreffender personenbezogener Daten verlangen, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 DSGVO). Das ist insbesondere nach Ablauf der oben unter 3.f) genannten Aufbewahrungsfristen der Fall, wobei die Daten nach Fristablauf durch das Gericht selbständig gelöscht werden; der Geltendmachung des Löschungsrechts bedarf es nicht.
d) Die betroffene Person kann zudem der Datenverarbeitung widersprechen (Art. 21 DSGVO) oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 18 DSGVO).
e) Der betroffenen Person steht ein Beschwerderecht zum Sächsischen Datenschutzbeauftragten
als Aufsichtsbehörde zu:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Devrientstraße 5
01067 Dresden