Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften / Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.
Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter: Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24.
Bei Fragen wenden Sie sich gern direkt an das Grundbuchamt im Amtsgericht Auerbach.
Für Verfahrensbeteiligte (z.B. Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen, Angeklagte) ist der Zugang zum Amtsgericht möglich, ebenfalls für Besucher öffentlicher Verhandlungen und Bürgerinnen und Bürger nach Terminvereinbarung.
Bitte melden Sie sich zunächst immer an der Information.
Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Ausweis bzw. Ihre Ladung mit.
Außerdem weisen wir ausdrücklich auf die Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich hin.
Der Zutritt zu den Geschäftszimmern der Mitarbeiter ist nicht gestattet.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen schriftlich einzureichen. Der Briefkasten vor dem Gerichtsgebäude wird so regelmäßig geleert, dass Sie dort auch Fristsachen einwerfen können.
Die Telefonnummern für Ihre sonstigen Anliegen, Anträge, Anfragen oder Terminvereinbarungen finden Sie unter: Kontakt, Anreise, Datenschutz - sodann unter: Sprechzeiten
- Ihre Sicherheit ist uns wichtig –
Wir weisen Sie darauf hin, dass es aufgrund von Personen- und Taschenkontrollen im Gerichtsgebäude zeitliche Verzögerungen geben kann. Bitte planen Sie etwas Zeit ein.
Gleichzeitig bitten wir Sie, auf die Mitführung jeglicher Gegenstände zu verzichten, die geeignet wären, den Gerichtsablauf in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen oder zu stören. Hierzu gehören Waffen aller Art einschließlich Messer und z.B. auch Werkzeuge jeder Art, Spray- und Glasflaschen.
Hinweis für Rechtsanwälte und Mitarbeiter/innen und Beamte anderer Behörden:
Bitte weisen Sie sich mit Ihrem Dienst- bzw. Rechtsanwaltsausweis aus.
Bitte achten Sie auf die ausreichende Frankierung Ihrer Postsendungen.
Briefsendungen, die nicht oder nicht ausreichend frankiert sind, werden nicht entgegengenommen.
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die Inbetriebnahme der Transparenzplattform ist für den 1. Januar 2028 angekündigt.
Das Amtsgericht Auerbach ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.