Portalthemen

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    Liebe Besucherinnen und Besucher,

    wir begrüßen Sie herzlich auf unserem Internetauftritt und freuen uns über Ihr Interesse an unserem Gericht und an unserer Arbeit.

    Sie finden hier unter verschiedenen Rubriken allgemeine Informationen über unsere vielfältigen Aufgaben, die Organisation des Gerichts und wichtige Hinweise für Verfahrensbeteiligte und Zeugen. Hiermit wollen wir Ihnen helfen, den richtigen Ansprechpartner zu finden und Hinweise zu erhalten, damit wir Ihre Anliegen zeitnah und sachgerecht bearbeiten können.

    Wichtig ist uns, dass wir bei allen Fragen rund um das Amtsgericht und Ihre Anliegen für Sie ansprechbar sind.

    Das Amtsgericht Bautzen ist neben dem Amtsgericht Zwickau eines von zwei Ausbildungsgerichten im Freistaat Sachsen für die Berufe einer Rechtspflegerin/eines Rechtspflegers und einer Justizfachwirtin/eines Justizfachwirts. Sie finden unter der Rubrik Ausbildung erste wichtige Informationen zu diesen Berufen. Für Fragen zu den Ausbildungen stehen unsere Ausbildungsleiterinnen gern zur Verfügung.

    Sollten Sie hier Informationen vermissen, wären wir Ihnen für Hinweise und Anregungen dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gesine Tews
    Direktorin des Amtsgerichts

    und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    des Amtsgerichts Bautzen

    Hinweise für Besucherinnen und Besucher

    Das Gerichtsgebäude ist für den allgemeinen Besucherverkehr geöffnet. Für eine Vorsprache beim Amtsgericht vereinbaren Sie bitte - auch innerhalb der Sprechzeiten und unabhängig von der jeweiligen Angelegenheit - vorher telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 03591-3610. Dies erspart Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten. Bei der telefonischen oder elektronischen Kontaktaufnahme stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts gerne mit verfahrensfördernden Hinweisen zur Erledigung Ihres Anliegens zur Verfügung.

    Nur in akuten, unaufschiebbaren Angelegenheiten (z.B. vorläufiger Rechtsschutz, Gewaltschutz, Genehmigungsverfahren für Unterbringungen) kann eine Vorsprache auch ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen.

    Die Gerichtskasse kann während der Sprechzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.

    Hinweis für Elektronische Kommunikation in Rechtssachen mit dem Gericht

    Derzeit liegen keine Störungen vor.

    Um die Sicherheit für Besucher und Mitarbeiter zu erhöhen, finden am Eingang des Gerichts Einlasskontrollen statt. Da Wartezeiten nicht ausgeschlossen sind, werden Sie gebeten eventuelle Verzögerungen beim Besuch von Gerichtsterminen einzuplanen.

    Besuchern ist das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen im gesamten Gerichtsgebäude untersagt. Ausgenommen von dem Verbot sind Bedienstete der Polizei und anderer staatlicher Sicherheitsbehörden.

    Gruppen und Schulklassen, die an einer Sitzung des Amtsgerichts teilnehmen möchten, werden gebeten, sich rechtzeitig vor dem Termin mit der Pressesprecherin in Verbindung zu setzen.

    Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen innerhalb des Hauses im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Amtsgericht bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Direktorin des Amtsgerichts, im Übrigen des Präsidenten des Landgerichts Görlitz.

    Foto-, Film- unf Fernsehaufnahmen während der mündlichen Verhandlung sind untersagt, § 169 S. 2 GVG.
    Soweit Sie Aufnahmen beabsichtigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an die Verwaltung des Amts- bzw. Landgerichts.

    Seit dem 1. August 2010 werden Zwangsversteigerungstermine ausschließlich im bundesweiten ZVG-Portal bekannt gemacht.
    http://www.zvg-portal.de

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform in Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Amtsgericht Bautzen ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege [und Strafverfolgung] unterliegt keiner Transparenzpflicht.

    Informationen zur sächsischen Justiz

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