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    Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Marienberg

     

    Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen rund um das Amtsgericht Marienberg.

    Sie können hier insbesondere Hinweise zur Zuständigkeit, Geschäftsverteilung, zu Öffnungszeiten oder allgemeinen Fragen erhalten.

    Um Ihre Anliegen oder Anträge effektiv bearbeiten zu können, bitten wir Sie, diese möglichst schriftlich oder im elektronischen Rechtsverkehr einzureichen. Wichtige Hinweisblätter und Vordrucke sind hierzu  unter Aufgaben/Zuständigkeit für die jeweiligen Abteilungen eingestellt.

    Es wird dringend empfohlen,  individuelle Termine  telefonisch oder schriftlich zu vereinbaren. Dies erspart Ihnen unnötige Wartezeiten.

    Wir bitten Sie, die angegebenen Zugangshinweise zu beachten.

     

    Joachim Hermann

    Direktor des Amtsgerichts

     

     

     

    Die Servicezeiten des Amtsgerichts Marienberg werden ab 1. Mai 2023 wie folgt neu geregelt:

    Öffnungszeiten:

    Montag            mit Terminvereinbarung

    Dienstag         13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

    Mittwoch         mit Terminvereinbarung

    Donnerstag     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Freitag            mit Terminvereinbarung

    Hinweis:

    Um die Bearbeitung Ihres Anliegens ohne Terminvereinbarung sicherzustellen, bitten wir Sie spätestens 30 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu erscheinen. Danach wird Ihr Anliegen gleichwohl bearbeitet, soweit dies den Bediensteten innerhalb der Öffnungszeiten möglich ist.

    Anberaumte Verhandlungstermine  und der Zugang zu öffentlichen Verhandlungen werden hiervon nicht berührt.

     

    Telefonische Sprechzeiten der Gerichtsabteilungen:

    Montag bis Freitag                             08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Montag, Mittwoch, Donnerstag          13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

    Dienstag                                             13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

     

    Aufgrund bestehender Gleitzeitregelungen wird empfohlen, mit den gewünschten Gesprächspartnern einen Termin zu vereinbaren.

    Darüber hinaus ist die Telefonzentrale des Amtsgerichts Marienberg unter der zentralen Einwahl 03735 9108 0 bereits ab 07:30 Uhr in dringenden Angelegenheiten zu erreichen.


    Wir bitten um Beachtung, dass bei einem persönlichen Erscheinen im Amtsgericht Marienberg  Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände, die geeignet sind, Verletzungen zuzufügen (z.B. Taschenmesser),  in den Gerichtsgebäuden nicht mitgeführt werden dürfen. Durch Kontrollen innerhalb des Gebäudes wird die Einhaltung dieser Vorgabe überwacht. Wir bitten alle Bürger um Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahme.

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.

    Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Amtsgericht Marienberg ist eine transparenzpflichtige Stelle  nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege [und Strafverfolgung] unterliegt keiner Transparenzpflicht.

    Anträge und Formulare finden Sie unter dem Menüpunkt Aufgaben und Zuständigkeit, Unterpunkt Abteilungen

    Am 13. Juli 1855 wurde das Königliche Gericht  zu Marienberg feierlich eröffnet. Ihm wurde die Gerichtsbarkeit über die  Stadt Marienberg und über einige angrenzende Ortschaften übertragen.

    Nach der Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes vom 2. September 1856 führte es die Bezeichnung »Gerichtsamt Marienberg». Mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 führte das Gerichtsamt die Bezeichnung «Amtsgericht».
    Der Amtsgerichtsbezirk  Marienberg umfasste am 01. Oktober 1899  113,35 Quadratkilometer mit 14623 Einwohnern.
    Die Rechtspflege wurde über 60 Jahre in  Geschäftsräumen des Rathauses Marienberg ausgeübt.

    Mit der Zunahme der Bevölkerung mehrten sich auch die Dienstgeschäfte des Amtsgerichtes. Die Räume im Rathaus ließen sich nicht erweitern. Im Staatshaushaltsplan  für 1914-1915 wurden daher die Mittel für den Neubau eines Gerichtsgebäudes mit Gefangenenhaus bewilligt. Im Sommer 1914 begann der Bau des neuen Gerichtsgebäudes, der 1916 vollendet werden konnte. Am 01. Juli 1917 siedelte das Amtsgericht in das an der Zschopauer Straße gelegene neue Gerichtsgebäude über, wo es sich heute noch befindet.

    Eine umfangreiche Rekonstruktion und Sanierung des denkmalgeschützten Amtsgerichtsgebäudes in Marienberg mit einer Investitionshöhe von insgesamt 6,4 Millionen DM  begann im August 1997 und wurde im August 1999 abgeschlossen.

    Im Rahmen des im Januar 2012 vom, Landtag verabschiedeten Standortegesetz, das die umfassende Neustrukturierung der sächsischen Staatsverwaltung zum Inhalt hatte, wurde auch die Zusammenlegung der Amtsgericht Marienberg und Annaberg am Standort Marienberg beschlossen. Etwa 5,3 Millionen Euro investierte der Freistaat Sachsen in den Erweiterungsbau mit mehr als 1000 qm Nutzfläche für die Unterbringung von 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter jene, die bislang im ehemaligen Amtsgericht in Annaberg gearbeitet haben. Die Baumaßnahmen begannen im August 2014. Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland übergab am 18.08.2016 nach zweijähriger Bauzeit den Erweiterungsneubau am Amtsgericht Marienberg an den Justizminister Sebastian Gemkow.

    Mit der anspruchsvollen Erweiterung des Amtsgerichts Marienberg wurden moderne und effiziente Arbeitsbedingungen für die Justizverwaltung geschaffen.

    Justiz-Anlaufpunkt

     Justitia

    Justitia (© SMJuSDEG)

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