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    • Öffnungszeiten der Zahlstelle bis auf Weiteres:

      Montag und Dienstag             geschlossen

      Mittwoch:                                10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 
                                                     13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

      Donnerstag und Freitag:        geschlossen

    Hinweis

    -Ihre Sicherheit ist uns wichtig-

    Das Mitführen von Waffen oder anderen Gegenständen, die im Missbrauchsfall eine potentielle Gefahr für Leib oder Leben darstellen können, ist untersagt.
    Ob es sich im Einzelfall um einen gefährlichen Gegenstand handelt, entscheidet der die Kontrolle durchführende Justizwachtmeister nach pflichtgemäßem Ermessen.

    Es finden täglich Personen- und Gepäckkontrollen statt.
    Die Kontrollen sind aufwändig und zeitintensiv, so dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
    Personen, die sich der Kontrolle entziehen, wird der Zutritt verwehrt.
    Wird eine Überprüfung des Gepäckstücks verweigert, so ist dessen Mitführung im Gebäude untersagt.
    Eine Verwahrung des Gepäckstücks erfolgt nicht.

    Von der Kontrolle sind ausgenommen:
            ⇒ Polizeibeamte im dienstlichen Einsatz,
            ⇒ Bedienstete anderer Behörden, die sich durch einen 
                Dienstausweis legitimieren können,
            ⇒ Rechtsanwälte, die einen von der Rechtsanwaltskammer
                ausgestellten Ausweis vorlegen,
            ⇒ Vertreter der Presse, soweit sie einen Presseausweis d.
                 ♦  Deutschen Journalistenverbandes oder von dessen
                     Landesverbänden (DJV),
                 ♦  Deusche Journalistenunion,
                 ♦  BDZV = Bund deutscher Zeitungsverleger,
                 ♦  VDZ = Verband deutscher Zeitschriftenverleger,
                 ♦  Freelens   vorlegen.

    Soweit jemand andere Ausweise vorlegt, kann derjenige -nach vorheriger Anmeldung- von dem Pressesprecher oder vom Hausrechtsinhaber von einer Personen- und Gepäckkontrolle befreit werden. 

    Postverkehr mit dem Amtsgericht Zwickau

    An das Amtsgericht Zwickau gerichtete Postsendungen sind stets ausreichend zu frankieren. Unfrankierte oder nicht ausreichend frankierte Postsendungen werden nicht entgegengenommen.

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Amtsgericht Zwickau ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.

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