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Öffnungszeiten der Zahlstelle bis auf Weiteres:
Montag und Dienstag geschlossen
Mittwoch: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag und Freitag: geschlossen
An folgenden Tagen bleibt die Zahlstelle aus zwingenden dienstlichen Gründen vollständig geschlossen:Mittwoch, den 23. April 2025 und
Mittwoch, den 30. April 2025.
In dringenden, unaufschiebbaren Einzahlungsfällen können Sie sich an die JBesch. Friedrich, Telefon: 0375 5092 709 oder JOSin Buschek, Tel. 0375 5092 700, wenden.
Hinweis
-Ihre Sicherheit ist uns wichtig-
Das Mitführen von Waffen oder anderen Gegenständen, die im Missbrauchsfall eine potentielle Gefahr für Leib oder Leben darstellen können, ist untersagt.
Ob es sich im Einzelfall um einen gefährlichen Gegenstand handelt, entscheidet der die Kontrolle durchführende Justizwachtmeister nach pflichtgemäßem Ermessen.
Es finden täglich Personen- und Gepäckkontrollen statt.
Die Kontrollen sind aufwändig und zeitintensiv, so dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Personen, die sich der Kontrolle entziehen, wird der Zutritt verwehrt.
Wird eine Überprüfung des Gepäckstücks verweigert, so ist dessen Mitführung im Gebäude untersagt.
Eine Verwahrung des Gepäckstücks erfolgt nicht.
Von der Kontrolle sind ausgenommen:
⇒ Polizeibeamte im dienstlichen Einsatz,
⇒ Bedienstete anderer Behörden, die sich durch einen
Dienstausweis legitimieren können,
⇒ Rechtsanwälte, die einen von der Rechtsanwaltskammer
ausgestellten Ausweis vorlegen,
⇒ Vertreter der Presse, soweit sie einen Presseausweis d.
♦ Deutschen Journalistenverbandes oder von dessen
Landesverbänden (DJV),
♦ Deusche Journalistenunion,
♦ BDZV = Bund deutscher Zeitungsverleger,
♦ VDZ = Verband deutscher Zeitschriftenverleger,
♦ Freelens vorlegen.
Soweit jemand andere Ausweise vorlegt, kann derjenige -nach vorheriger Anmeldung- von dem Pressesprecher oder vom Hausrechtsinhaber von einer Personen- und Gepäckkontrolle befreit werden.
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Zwickau ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.