► Warnhinweis Telefonbetrug:
Aufgrund eines aktuellen Telefonbetrugsversuchs wird darauf hingewiesen, dass die Aufforderung zur Zahlung von Gerichtskosten ausschließlich schriftlich erfolgt. Bei telefonischen Zahlungsaufforderungen jeglicher Art handelt es sich um Betrugsversuche.
► Warnhinweis zu betrügerischen Internetportalen im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchauszügen:
Es wird aufgrund bekannt gewordener Betrugsversuche diverser Internetportale auf folgendes hingewiesen:
Auf den Webseiten grundbuchauszug-beantragen.com, grundbuch.zentraler-antragsservice.com, grundbuch-sachsen.de, portal-grundbuchamt.de und grundbuch-abruf.online ist vermeintlich die Beantragung von Grundbuchauszügen möglich. Die Zahlung erfolgt ausschließlich an den Betreiber der Webseiten.
Grundbuchauszüge können nur direkt beim zuständigen Grundbuchamt beantragt werden.
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass OnlineAngebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.
Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:
Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24
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- Änderung Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle ab 1. Juli 2025
Mit Wirkung ab 1. Juli 2025 gelten für die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Zwickau (Gerichtsgebäude Pölbitzer Straße 9) folgende Öffnungszeiten:
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr.
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- Öffnungszeiten der Zahlstelle bis auf Weiteres:
Jeden ersten Mittwoch eines jeden Monats:
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr -
In dringenden, unaufschiebbaren Einzahlungsfällen können Sie sich an die JBesch. Friedrich, Telefon: -713 oder JOSin Buschek, Tel. -700, wenden.
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Einstellung der Nutzung von Gerichtskostenstemplern und Außerbetriebnahme
Hinweis
-Ihre Sicherheit ist uns wichtig-
Das Mitführen von Waffen oder anderen Gegenständen, die im Missbrauchsfall eine potentielle Gefahr für Leib oder Leben darstellen können, ist untersagt.
Ob es sich im Einzelfall um einen gefährlichen Gegenstand handelt, entscheidet der die Kontrolle durchführende Justizwachtmeister nach pflichtgemäßem Ermessen.
Es finden täglich Personen- und Gepäckkontrollen statt.
Die Kontrollen sind aufwändig und zeitintensiv, so dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Personen, die sich der Kontrolle entziehen, wird der Zutritt verwehrt.
Wird eine Überprüfung des Gepäckstücks verweigert, so ist dessen Mitführung im Gebäude untersagt.
Eine Verwahrung des Gepäckstücks erfolgt nicht.
Von der Kontrolle sind ausgenommen:
⇒ Polizeibeamte im dienstlichen Einsatz,
⇒ Bedienstete anderer Behörden, die sich durch einen
Dienstausweis legitimieren können,
⇒ Rechtsanwälte, die einen von der Rechtsanwaltskammer
ausgestellten Ausweis vorlegen,
⇒ Vertreter der Presse, soweit sie einen Presseausweis d.
♦ Deutschen Journalistenverbandes oder von dessen
Landesverbänden (DJV),
♦ Deusche Journalistenunion,
♦ BDZV = Bund deutscher Zeitungsverleger,
♦ VDZ = Verband deutscher Zeitschriftenverleger,
♦ Freelens vorlegen.
Soweit jemand andere Ausweise vorlegt, kann derjenige -nach vorheriger Anmeldung- von dem Pressesprecher oder vom Hausrechtsinhaber von einer Personen- und Gepäckkontrolle befreit werden.
Postverkehr mit dem Amtsgericht Zwickau
An das Amtsgericht Zwickau gerichtete Postsendungen sind stets ausreichend zu frankieren. Unfrankierte oder nicht ausreichend frankierte Postsendungen werden nicht entgegengenommen.
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2028, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Zwickau ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.