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Hinweise für die Unternehmensgründung

Informationen zur Unternehmensgründung

Das MoMiG - das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen - ist am 1. November 2008 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2026). Den Anstoß zur GmbH-Novelle hat vor gut sechs Jahren der Freistaat Sachsen über die Konferenz der Justizministerinnen und -minister gegeben. Mit dem Gesetz wird die GmbH, die für den Mittelstand wichtigste Gesellschaftsform, grundlegend reformiert. Das MoMiG soll GmbH-Gründungen erleichtern und beschleunigen und Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH bekämpfen. Das nachfolgende Merkblatt zeigt auf, welche Änderungen für Unternehmensgründer gelten.