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Teilzeitreferendariat

Teilzeitreferendariat im Freistaat Sachsen

Ab dem 1. Januar 2023 besteht für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit abzuleisten. Einzelheiten zur Ausgestaltung des Teilzeitreferendariats sind in § 36 a SächsJAPO geregelt.

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