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    Das von 1908 bis 1910 erbaute Villengebäude Richterstraße 8 wurde ursprünglich für den Kommandierenden General des 2. Königlich-Sächsischen Armeekorps Leipzig errichtet. Als die Leipziger Garnison nach dem Ersten Weltkrieg erheblich verkleinert wurde, beherbergte es für kurze Zeit das Landesfinanzamt sowie ein Standesamt. In den 20er Jahren wurde das Haus zur III. Städtischen Bücherhalle umgebaut und als Bücherhalle genutzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg requirierte die Sowjetarmee das Gebäude. Nach dem Ende der DDR verließ der letzte Nutzer des Geländes, der sowjetische Geheimdienst KGB, 1991 das Gelände. Von da an stand das Gebäude lange Zeit leer und verfiel. Im Mai 2000 schließlich begann die Rekonstruktion. Im November des darauffolgenden Jahres war das Bauvorhaben beendet und das in neuem Glanz erstrahlende Gebäude konnte an seinen heutigen Nutzer, das Sächsische Finanzgericht, übergeben werden.

     

    Zur Geschichte des Sächsischen Finanzgerichts

    Die sächsische Finanzgerichtsbarkeit bestand zunächst aus zwei Senaten für Finanzrecht, die beim Bezirksgericht Dresden im Jahr 1991 gebildet wurden. Am 1. Juli 1992 wurde das Finanzgericht mit Sitz in der Harkortstraße in Leipzig gegründet. Ab Juni 1993 war das Finanzgericht im Gebäude des ehemaligen Kreisgerichts Süd in der Bernhard-Göring-Straße untergebracht. 1994 erhielt es seinen heutigen Namen: Sächsisches Finanzgericht. Im Sommer 1997 begannen die Sanierungsarbeiten am Gebäude in der Bernhard-Göring-Straße, um es für den Einzug des Amtsgerichts Leipzig vorzubereiten. Das Finanzgericht zog daher vorübergehend in die Käthe-Kollwitz-Straße um. Im November 2001 erfolgte schließlich der endgültige Umzug in das geschichtsträchtige Gebäude in der Richterstraße 8 im Leipziger Stadtteil Gohlis.

    Nach dem Sächsischen Transparenzgesetz hat jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den beim Gericht verfügbaren Informationen, soweit das Gericht Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform eingerichtet ist, spätestens ab dem 1. Januar 2026, werden diese Informationen dort veröffentlicht. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt nicht der Transparenzpflicht.

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