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    Grußwort des Präsidenten

    Dr. Leon Ross
    Dr. Leon Ross, Präsident des Oberlandesgerichts 

    Liebe Besucherinnen und Besucher,

    herzlich willkommen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Dresden. Ich freue mich über Ihr Interesse an unserem Gericht.

    Das Oberlandesgericht Dresden mit seinen rund 90 Richterinnen und Richtern sowie ca. 250 weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen. Es ist  zuständig für Zivil-, Familien- und Strafverfahren sowie die  freiwillige Gerichtsbarkeit, zu der beispielsweise Nachlass- und Grundbuchsachen zählen. In den meisten Fällen überprüft das Oberlandesgericht als übergeordnete Instanz die Entscheidungen der fünf Landgerichte Leipzig, Dresden, Chemnitz, Görlitz und Zwickau sowie der 25 sächsischen Amtsgerichte, in erster Instanz ist es etwa in strafrechtlichen Staatsschutzverfahren zuständig.

    Daneben ist das Oberlandesgericht als Justizbehörde mit vielfältigen Verwaltungsaufgaben befasst und koordiniert den Personal- und Mitteleinsatz für die ordentliche Gerichtsbarkeit mit ihren mehr als 3.500 Bediensteten. Dem Oberlandesgericht gehört überdies die Landesjustizkasse in Chemnitz an und obliegt die Organisation der gesamten Ausbildung in der Justiz.

    Auf den folgenden Seiten finden Sie viele Informationen rund um das Oberlandesgericht Dresden, seine Aufgaben, seine Zuständigkeiten und seine Geschichte. Ich hoffe, dass Sie daraus einen umfassenden Einblick in unsere Arbeit gewinnen können. Fragen und Anregungen zu unserem Internetauftritt  nehmen wir gerne entgegen.

    Freundliche Grüße
    Dr. Leon Ross
    Präsident des Oberlandesgerichts

    Medieninformationen des Oberlandesgerichts Dresden

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Oberlandesgericht Dresden ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.

    Informationen zur sächsischen Justiz

    Justitia

    © Proxima Studio

    Informationen zur Landesjustizkasse

     Gebäude der Landesjustizkasse

    © LJK Chemnitz

    Aktuelle Informationen

    Sicherheitskontrolle

    © OLG Dresden

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