02.02.2010 - Abfallentsorgung Hoyerswerda: Schadensersatzklage abgewiesen
Für die Stadt Hoyerswerda bleibt der Fehler bei der Vergabe von Abfallbeseitigungs- und Verwertungsleistungen für den Zeitraum 1998 - 2008 (vgl. PM 2/10) folgenlos: Der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat mit Urteil vom heutigen Tage die Klage einer damals unberücksichtigt gebliebenen Mitbewerberin, die Schadensersatz in Höhe von mehr als 900.000 Euro geltend gemacht hatte, vollständig abgewiesen.