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Mediation/Güteverfahren

Seit dem 26. Juli 2012 besteht nunmehr im Sozialgerichtsprozess als Alternative zum streitigen Verfahren die Möglichkeit, dass die Beteiligten eines Gerichtsverfahrens mit ihrem Einverständnis für einen Güteversuch vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verwiesen werden können. Dies regelt § 202 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit § 278 Abs. 5 Zivilprozessordnung. Der Güterichter kann in der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Ziel der Güteverhandlung ist eine Vereinbarung oder ein Prozessvergleich.

Die Güterichterinnen und Güterichter am Sozialgericht Chemnitz haben eine Mediatorenausbildung abgeschlossen. Sind die Prozessbeteiligten einverstanden, kann die Mediation als Verfahren der Konfliktbeilegung zur Anwendung kommen. Diese Methode wird bereits seit einigen Jahren am Sozialgericht Chemnitz sehr erfolgreich praktiziert.

Die Mediation eröffnet für die Streitparteien die Chance, ihren Konflikt autonom mit Unterstützung eines neutralen Dritten, eines Mediators, zu lösen. Sie ist ein freiwilliges, vertrauliches, strukturiertes Verfahren, das an keine Verfahrensordnung gebunden ist.

Der Mediator fördert in Anwendung spezieller Methoden und Techniken die Verständigung zwischen den Beteiligten, trägt zu einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre bei und vermittelt im Konflikt. Rechtliche Standpunkte werden selbstverständlich auch in diesem Verfahren erörtert. Der Mediator hat jedoch keine Entscheidungskompetenz, berät nicht in Rechtsfragen und beurteilt nicht die Erfolgsaussicht des Rechtsstreites. Daher ist grundsätzlich Voraussetzung für die Durchführung des Güterichterverfahrens als Mediation, dass die Beteiligten anwaltlich oder beispielsweise durch einen Sozialverband bzw. durch gewerkschaftlichen Rechtsschutz rechtlich vertreten sind. Etwas anderes gilt bei rechtlich versierten Behörden, die einen über die Sach- und Rechtslage ausreichend informierten und entscheiungbefugten Vertreter entsenden.

Die Mediation ist nicht öffentlich. Alles das, was während der Mediation besprochen wird, kann vertraulich behandelt werden. Eine Protokollierung der Mediationsgespräche findet nur auf Wunsch und nach Maßgabe des Wunsches der Beteiligten sowie auf deren Übereinstimmende Anträge hin statt.

  • Die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können umfassend erarbeitet und berücksichtigt werden.
  • Das Mediationsverfahren ist nicht auf den Streitgegenstand dessozialgerichtlichen Rechtsstreites beschränkt. Sind mehrereVerfahren der Beteiligten beim Sozialgericht Chemnitz anhängig,können diese einbezogen und gemeinsam gelöst werden. Es könnenauch Dritte, die zwar am Konflikt, nicht jedoch am gerichtlichenStreitverfahren beteiligt sind, hinzugezogen werden.
  • Die Beteiligten gestalten die Lösung des Konfliktseigenverantwortlich. Dies ermöglicht eine größere Akzeptanz und eintragfähhiges Ergebnis, das künftige Streitverfahren vermeidet.
  • Eine kurzfristige Terminierung ist in der Regel möglich.

Stimmen alle Hauptprozessbeteiligten der Durchführung eines Güterichterverfahrens zu, verweist der für den Rechtstreit zuständige Richter das Verfahren an den Güterichter. Die Beteiligten können für die Dauer dieses Verfahrens das Ruhen des Rechtsstreits beantragen.

Ist das Güterichterverfahren erfolgreich, endet es mit einer schriftlichen Vereinbarung oder einem Prozessvergleich. Scheitert das Güterichterverfahren, wird das gerichtliche Streitverfahren wieder aufgenommen und vom gesetzlichen Richter fortgeführt.

Zusätzliche Gerichtskosten entstehen wegen der Durchführung des Güterichterverfahrens nicht. Die Beteiligten tragen lediglich die eigenen Kosten und gegebenenfalls die Kosten ihrer Prozessbevollmächtigten.


Für weitere Informationen zum Güterichterverfahren wenden Sie sich bitte an die Güterichter des Sozialgerichts Chemnitz:

Güterichter Telefonnummer
Richterin am Sozialgericht Strobel 0371-453 8365
Vizepräsidentin des Sozialgerichts Voigt 0371-453 8315
Richter am Sozialgericht Weber 0371-453 8435
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