Bereitschaftsdienst
Informationen zum Bereitschafsdienst
Der Eil- und Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichtsbezirke Kamenz, Hoyerswerda und Bautzen ist zentralisiert. Für die Erledigung aller unaufschiebbaren Rechtshandlungen in Not- und Gefahrenlagen, in denen kurzfristig eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden muss, ist außerhalb der regulären Dienstzeiten der vorgenannten Amtsgerichte das Amtsgericht Bautzen zuständig. An dieses sind alle Anträge zu richten.
Beim Bereitschaftsdienst handelt es sich um eine Rufbereitschaft zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag 06:00 bis 08:00 Uhr und 17:00 bis 21:00 Uhr
Freitag 06:00 bis 08:00 Uhr und 14:00 bis 21:00 Uhr
Samstag 06:00 bis 21:00 Uhr
Sonn- und Feiertage 06:00 bis 21:00 Uhr
Heilig Abend und Silvester 06:00 bis 21:00 Uhr
Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes während der genannten Zeiten wie folgt:
- Elektronisch über das Postfach (safe-sp1-1345035028405-011474368) nur unter der Angabe der folgenden Sendungspriorität: „Gerichtlicher Bereitschaftsdienst…“ (Der Zusatz ist beliebig, z.B. „Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Betreuungssachen“)
- Telefax: 03591 361599
- Telefonisch ist der Bereitschaftsdienst zu den genannten Zeiten nur über die Polizei, Krankenhäuser und Behörden erreichbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- der Briefkasten der Postanschrift:
Amtsgericht Bautzen
Lessingstraße 7
02625 Bautzen
nur vormittags geleert und
- Eingänge über das EGVP zu den arbeitsfreien Zeiten nicht gesichtet werden, sondern erst am folgenden Werktag den jeweils zuständigen Abteilungen zugehen.