Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen innerhalb des Hauses im Zusammenhang mit Verfahren vor dem Amtsgericht bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Direktorin des Amtsgerichts, im Übrigen des Präsidenten des Landgerichts Görlitz.
Foto-, Film- unf Fernsehaufnahmen während der mündlichen Verhandlung sind untersagt, § 169 S. 2 GVG.
Soweit Sie Aufnahmen beabsichtigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an die Verwaltung des Amts- bzw. Landgerichts.