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Schiedsstellen

Das Schiedsstellenverfahren

Zunehmend werden Streitigkeiten – auch in Bagatellsachen – ohne vorhergehenden Versuch einer Streitschlichtung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Erst hinterher stellt sich oft die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen für beide Seiten besser gewesen wären, da die Beteiligten häufig als Nachbarn, Geschäftspartner oder sonst im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen. Streitschlichtung, wie sie die Schiedsstelle anbietet, ist deshalb oft der bessere, schnellere und kostengünstigere Weg.
Die Schiedsstelle kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (das sind z. B. Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten) und über nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre (z. B. Ansprüche wegen einer Beleidigung, auf Widerruf unwahrer Erklärungen oder auf Unterlassung zukünftiger Handlungen) angerufen werden. In bürgerlichen Streitigkeiten ist die Anrufung der Schiedsstelle vor einer Klage vor den Zivilgerichten nicht zwingend vorgeschrieben, sondern geschieht freiwillig.
Die Schiedsstelle kann jedoch nicht in allen Fällen tätig werden: Bei Familien- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten, bei Verletzungen der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen und bei Rechtsstreitigkeiten, an denen der Staat beteiligt ist, ist die Schiedsstelle nicht zuständig.
Die Schiedsstelle ist außerdem im sogenannten Sühneverfahren für „kleine" Strafsachen zuständig. Die Strafverfolgung ist zwar grundsätzlich Sache des Staates, aber in manchen persönlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten im engeren Lebensbereich – den Privatklagesachen – muss man, bevor man sich an ein Gericht wenden kann, unter Umständen zuerst die Schiedsstelle einschalten. Solche Privatklagesachen sind unter anderem Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.

Schiedsstellen im Amtsgerichtsbezirk

Bei folgenden Städten und Gemeinden im Bezirk des Amtsgerichts Bautzen sind Schiedsstellen eingerichtet:

  • Bautzen
  • Bischofswerda
  • Burkau
  • Cunewalde
  • Demitz-Thumitz
  • Frankenthal
  • Göda
  • Großdubrau
  • Großharthau
  • Hochkirch
  • Königswartha
    (auch zuständig für die Gemeinde Radibor)
  • Kubschütz
  • Malschwitz
  • Neschwitz
  • Neukirch/Lausitz
  • Obergurig
    (auch zuständig für die Gemeinden Großpostwitz
    und Doberschau-Gaußig)
  • Rammenau
  • Schirgiswalde-Kirschau
  • Schmölln-Putzkau
  • Sohland a.d. Spree
  • Steinigwolmsdorf
  • Weißenberg
  • Wilthen

Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen und auf der Serviceseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Landesvereinigung Sachsen.

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Landesvereinigung Sachsen

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