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Sprechzeiten

Allgemeine Hinweise

Sie werden gebeten für alle persönlichen Vorsprachen zunächst telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Dies ermöglicht Ihr Anliegen möglichst umfassend und ohne Wartezeit für Sie zu bearbeiten. Einzelheiten dazu finden Sie auch unter: Aufgaben, Zuständigkeit - Amtsgericht Bautzen

Ausgenommen hiervon sind besonders dringliche Anliegen und die Zahlstelle.

Telefonisch erreichen Sie uns wie folgt:

Montag            09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag          09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch          09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag      09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag             09.00 - 12.00 Uhr

Die Zahlstelle und die Rechtsantragsstelle sind zu folgenden Zeiten besetzt:

Dienstag          09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag      09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag             09.00 - 12.00 Uhr
 

 

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