Sprechzeiten
Allgemeine Hinweise
Sie werden gebeten für alle persönlichen Vorsprachen zunächst telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Dies ermöglicht Ihr Anliegen möglichst umfassend und ohne Wartezeit für Sie zu bearbeiten. Einzelheiten dazu finden Sie auch unter: Aufgaben, Zuständigkeit - Amtsgericht Bautzen
Ausgenommen hiervon sind besonders dringliche Anliegen und die Zahlstelle.
Telefonisch erreichen Sie uns wie folgt:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Die Zahlstelle und die Rechtsantragsstelle sind zu folgenden Zeiten besetzt:
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr