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Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr

In Rechtssachen ist die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail keine zulässige Form der elektronischen Kommunikation mit dem Gericht. Beachten Sie hierfür bitte die Vorgaben des

Elektronisch verschlüsselte und elektronisch signierte Nachrichten

Der Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente ist nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach möglich. Nähere Informationen finden Sie unter

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