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Aufgaben, Zuständigkeit

Das Amtsgericht Meißen entscheidet in Zivil- und Strafsachen als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Es werden u.a. bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder auch sogenannten "juristischen" Personen (z. B. GmbH, Aktiengesellschaft) verhandelt. Darunter fallen z. B. Streitigkeiten aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen, Erbschaftsangelegenheiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten. Das Amtsgericht ist in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5000 Euro.

Unabhängig vom Streitwert wird unter anderem in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht, und als Familiengericht in Kindschafts- und Familiensachen entschieden.

In Strafsachen ist das Amtsgericht für alle Straftaten Erwachsener zuständig, für die nicht in erster Instanz bereits das Land- oder (ausnahmsweise) das Oberlandesgericht zuständig ist und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Ein Strafrichter ist zuständig, wenn eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nicht zu erwarten ist. Ansonsten entscheidet das Amtsgericht als Schöffengericht, das mit einem Strafrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) besetzt ist.
Die Strafgewalt des Jugendschöffengerichts reicht bis zur Verhängung der Höchstjugendfreiheitsstrafe von 10 Jahren. Da es sich dabei um schwerwiegende Kriminalität handelt, werden solche Verfahren von der Staatsanwaltschaft aber in der Regel wegen der Bedeutung der Angelegenheit beim Landgericht angeklagt.

Weiterhin werden vor dem Amtsgericht Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt.

Das Amtsgericht Meißen

  • entscheidet auch in Zwangsvollstreckungsverfahren und
  • ist zuständig für verschiedene Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie  Betreuungsverfahren, Nachlassangelegenheiten und Vereinsregister.

Für die  Führung des Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters, bei Insolvenzsachen und Angelegenheiten der Zwangsversteigerung sowie der Zwangsverwaltung ist das Amtsgericht Dresden zentralisiert zuständig.

Gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Meißen kann in der Regel ein Rechtsmittel beim Landgericht Dresden einlegt werden.
In Familien- und Kindschaftssachen ist das Oberlandesgericht Dresden die zweite Instanz, ebenso wie bei Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen.

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